DIE ROCK-A-FELLOW GMBH I.FF. ROCK-A-FELLOW GMBH GENANNT, ERBRINGT IHRE TRAININGSLEISTUNGEN
AUSSCHLIESSLICH ZU DEN NACHSTEHENDEN ALLGEMEINEN TEILAHMEBEDINGUNGEN
§ 1 Vertragsgegenstand
a) Rock-a-Fellow GmbH bietet auf der Grundlage dieser Bedingungen und der jeweils aktualisierten Trainingsprogramme die
Organisation und Durchführung von Trainingsveranstaltungen an.
b) Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Veranstaltungen ergeben sich aus der einschlägigen jeweils gültigen
Trainingsbeschreibung und aus dem Anmeldeformular.
§ 2 Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular.
b) Anmeldungen von Gruppen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
c) Nach Eingang der Anmeldung bei Rock-a-Fellow GmbH erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Rock-a-Fellow GmbH behält sich
das Recht vor, Anmelder infolge einer Überbelegung abzulehnen. Bei Überbelegung wird der Anmelder verständigt und über die
nächsten freien Termine informiert.
d) Der Ausbildungsvertrag kommt mit Anmeldung und Annahme verbindlich zustande.
§ 3 Preise/Bezahlung
a)Es gelten die im Anmeldeformular aufgeführten Preise.Es handelt sich um Endpreise, die die jeweils geltende gesetzliche
Mehrwertsteuer einschließen
.b) Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig oder bis zum auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels.
Trainingsgebühren sind immer nach Rechnungserhalt bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn fällig
c) Die Bezahlung kann per Überweisung, paypal oder in bar erfolgen.
d) Bei längerfristigen Trainings erfolgt die Bezahlung per auf der Anmeldevorderseite ausgewiesenen Optionen. Die
Rechnungsstellung erfolgt unabhängig mit separater Post.
e) Der Teilnahmebetrag schließt die Trainingsunterlagen, die Trainingsliteratur und die Nutzung der von Rock-a-Fellow GmbH
bereitgestellten Einrichtungen ein. Nicht eingeschlossen sind Anreise und Aufenthaltskosten des Teilnehmers
f) Mahnkosten werden ab der 2. Mahnung mit jeweils EUR 5,- berechnet
§ 4 Stornierung durch den Teilnehmer
a) Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Trainingsbeginn berechnet Rock-a-Fellow GmbH eine Stornierungsgebühr von 15%
des Trainingspreises.Bei einer Umbuchung auf einen nachfolgenden Termin berechnet Rock-a-Fellow GmbH eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10% des Trainingspreises. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Trainingsbeginn
berechnet Rock-a-Fellow GmbH eine Stornogebühr von 25 % des Trainingspreises. Bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor
Trainingsbeginn berechnet Rock-a-Fellow GmbH eine Stornogebühr von 50 % des Trainingspreises. Bei späterer Stornierung beträgt
die Stornogebühr 100 %. Die Stornierung hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Als Datum gilt der Eingang bei
der Rock-a-Fellow GmbH Dies gilt für die Stornierung aller Trainings. Eine Stornierung nach Beginn eines Trainings ist nicht möglich.
b) Bei Trainings, die sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat hinziehen, gilt die Regelung unter a) mit der Maßgabe,
dass für die Berechnung der Stornogebühr nur der erste Monat des Trainings herangezogen wird.
c) Dem Angemeldeten steht die Möglichkeit frei, im Hinblick auf die Stornogebühren einen höheren Anteil an ersparten
Aufwendungen oder sonstiger anrechenbarer Vorteile von Rock-a-Fellow GmbH nachzuweisen. Er ist berechtigt, Ersatzteilnehmer
zu stellen. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren besteht nicht, wenn Rock-a-Fellow GmbH den Angemeldeten durch
vertragswidriges Verhalten zur Kündigung veranlasst hat.
§ 5 Stornierung durch Rock-a-Fellow GmbH
Rock-a-Fellow GmbH behält sich vor, ein Training aus organisatorischen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl) 14 Tage vor dem
Termin oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Referenten, Naturkatastrophen) abzusagen. In diesem Fall erfolgt die
volle Rückerstattung des Trainingspreises. Eine Erstattung von Reisekosten oder Unterbringungskosten erfolgt dann nicht, wenn
eine Stornierung auf Grund höherer Gewalt vorliegt.
§ 6 Ausschluss eines Teilnehmers
Rock-a-Fellow GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer von einer Trainingsveranstaltung auszuschließen, sofern diese
den Ablauf nachhaltig beeinträchtigen.
§ 7 Rechte an Trainingsunterlagen
Trainingsunterlagen gehen in das Eigentum des Teilnehmers über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Rock-a-Fellow
GmbH weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
§ 8 Haftung
a)Rock-a-Fellow GmbH haftet dem Grunde und der Höhe nach unbeschränkt für Schäden, die Rock-a-Fellow GmbH oder einer ihrer
gesetzlichen Vertreter oder ein von ihr eingesetzter Erfüllungsgehilfe vorsätzlich verursacht hat.
b) Für Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet Rock-a-Fellow GmbH begrenzt auf die Schäden, die bei
Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind, maximal aber bis zu einem Betrag von 25.000,- für jeden einzelnen Schadensfall.
c) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
d) Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Vorschriften unberührt.
e) Für Vermögensschäden, die auf Grund einer Beratung von Rock-a-Fellow GmbH entstehen, wird die Haftung auf einen Betrag
von EUR 25.000,- begrenzt. Dies gilt nicht für vorsätzliches Handeln von Vertretern von Rock-a-Fellow GmbH.
§ 9 Allgemeines
a) Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsteil unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Vertragsteile in Kraft.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des EU-Kaufrechts.
c) Gerichtsstand ist Weilheim, Oktober 2023